Die Schulkonferenz soll als Gremium die Schule in ihrer Gesamtheit abbilden und so sind alle am Schulleben Beteiligten vertreten. 

Paragraph zwei der Schulkonferenzordnung gibt je nach Größe der Schule vor, wie viele Vertreter von Eltern, Schülern und Lehrkräften und bei den beruflichen Schulen für die Berufserziehung Mitverantwortlichen in die Schulkonferenz hineingewählt werden. Die Amtszeit dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres. 

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und wird vom Vorsitzenden, also von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, einberufen und geführt.

Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel dem Unterrichtsbeginn, in einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören, zum Beispiel bei der Anschaffung von Beamern und manche Fragen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung. 

Auch bei der Schulleiterbesetzung wird die Schulkonferenz bereits am Auswahlverfahren beteiligt.

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Eltern/Elternmitwirkung/Seiten/_Schulkonferenz.aspx 

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